Leistungsbedingungen Computerservice
- Vertragsgegenstand
Diese Leistungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Bach IT :: Computerservice („Bach IT“) und dem Vertragspartner, soweit dieser nicht vorrangig durch die Nutzungsbedingungen Hosting-Service vorrangig geregelt wird. Es gelten jeweils die Leistungsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. - Vertragsabschluss
Soweit nicht anders bezeichnet, sind Angebote von Bach IT unverbindlich. Der Vertrag zwischen Bach IT und dem Vertragspartner kommt erst durch schriftliche oder textförmliche Bestätigung des Auftrags durch Bach IT zustande. - Leistungen und Preise
Bach IT kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Bach IT erbrachten Serviceleistungen gemäß den Ziffern 4 und 6 dieser handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. Bach IT behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Bach IT berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen. - Installationsleistungen
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Bach IT. - Reparatur- und Wartungsleistungen
5.1 Für die Leistungen von Bach IT sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Bach IT nicht zu vertreten ist. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
– der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt,
– ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist,
– der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat,
– der Auftrag storniert wurde und Bach IT bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird.
5.2 Zeigt sich ein Mangel der aufgeführten Arbeiten bei der Abnahme oder bis zu 24 Monate nach Abnahme und war dieser bei Abnahme bereits vorhanden, aber nicht erkennbar, so ist der Auftraggeber zunächst ausschließlich berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Verweigert Bach IT die Nachbesserung oder schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen. Für Kaufleute gelten die gesetzlichen Rügepflichten für Mängel. - Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Telefonische Beratung wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Bach IT hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Bach IT zustande. - Zahlungspflichten
Zahlungen an Bach IT sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort und ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. - Haftungsbeschränkung
Bach IT haftet für Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit in vollem Umfang, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Bach IT, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Bach IT zurückzuführen sind. Im Übrigen haftet Bach IT nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung von Bach IT auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unbeschadet dessen haftet Bach IT nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, es sei denn, diese wäre auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden. - Eigentumsvorbehalt
Bach IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Gewerbliche tätige Auftraggeber habend das Recht, gelieferte Ware im Rahmen ihres ordentlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Ein solcher Verkauf erfolgt für Bach IT. Die Forderung gegen den Kunden des Auftraggebers tritt der Auftraggeber bereits jetzt an Bach IT ab. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderung im Namen von Bach IT befugt. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Bach IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Bach IT beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Bach IT davon zu benachrichtigen alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Bach IT zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Bach IT hinzuweisen. - Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert Bach IT zu, dass ihm alle für die Durchführung der Leistungen von Bach IT erforderlichen Rechte an dem Leistungsgegenstand zustehen. Der Auftraggeber stellt Bach IT von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Eigentums- oder sonstigen Rechte an den Leistungsgegenständen frei. - Datenschutz
Bach IT weist darauf hin, dass gewisse personenbezogene Daten des Auftraggebers per EDV gespeichert werden müssen, um die Durchführung des Vertrages zu ermöglichen. Dies sind der Name, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Auftraggebers. Bach IT verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. - Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Bach IT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Bach IT Gerichtsstand. Bach IT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Bach IT Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt